Schweiz
Penetrationstest in der Schweiz: revDSG, FINMA und ISO 27001
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, und die europäischen Vorgaben gelten hier nicht unmittelbar. Massgebend sind das revidierte Datenschutzgesetz, die Vorgaben der FINMA und branchenspezifische Standards. Ein Penetrationstest muss auf diese Nachweise ausgerichtet sein — nicht auf deutsche Vorlagen.
Team in mitteleuropäischer Zeit. Berichte auf Deutsch. Keine Vorauszahlung.
Schweizer Regulatorik
Was in der Schweiz tatsächlich gilt
Wer hier mit DSGVO-Argumenten arbeitet, verfehlt den Punkt. Die Schweizer Nachweislage folgt eigenen Regeln.
revDSG
Das revidierte Datenschutzgesetz verlangt Datensicherheit durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen sowie eine Meldung von Verletzungen der Datensicherheit an den EDÖB. Ein dokumentierter Penetrationstest belegt, dass diese Massnahmen tatsächlich wirksam sind.
FINMA
Beaufsichtigte Institute müssen operationelle Risiken und IKT-Risiken beherrschen und ihre Resilienz belegen. Dazu gehören regelmässige Sicherheitsprüfungen kritischer Systeme und eine geordnete Nachverfolgung der Feststellungen.
IKT-Minimalstandard
Der Minimalstandard zur Verbesserung der IKT-Resilienz ist für Betreiber kritischer Infrastrukturen die gängige Referenz. Wir ordnen Befunde den betroffenen Funktionen zu, damit Ihre Selbstbeurteilung belegbar bleibt.
Meldepflicht bei Cyberangriffen
Betreiber kritischer Infrastrukturen unterliegen einer Meldepflicht gegenüber dem Bundesamt für Cybersicherheit. Wer seine Angriffsfläche kennt, kann im Ernstfall schneller und präziser melden.
DSGVO nur mittelbar
Die europäische Verordnung greift für Schweizer Unternehmen nur, soweit sie Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten oder deren Verhalten beobachten. Wir prüfen im Scoping, ob dieser Fall vorliegt, statt es pauschal anzunehmen.
Marktlage
Wer in der Schweiz prüfen lässt
Banken und Vermögensverwaltung
Kundenportale, Zahlungsschnittstellen und Anbindungen an Depotstellen. Berichte müssen der Innenrevision und der externen Prüfgesellschaft gleichermassen standhalten.
Versicherungen
Bestands- und Schadendaten, Maklerportale und Anbindungen an Vertriebspartner, geprüft mit Schwerpunkt auf Rechtekonzept und Mandantentrennung.
Pharma, Life Sciences und Forschung
Studiendaten, Forschungsergebnisse und Kollaborationsplattformen. Der Schutz geistigen Eigentums wiegt hier schwerer als jede Compliance-Anforderung.
Industrie und Präzisionsfertigung
Trennung zwischen Büronetz und Produktion, Fernwartungszugänge und Lieferantenportale mit Zugriff auf Konstruktionsdaten.
Öffentliche Verwaltung
Kantonale und kommunale Fachanwendungen, Portale für Einwohnerdienste und die Anbindung externer Dienstleister.
Technologie und Fintech
Schweizer Softwareanbieter verkaufen häufig in die EU und in die USA. Der Prüfnachweis wird dann vom Kunden verlangt, meist im Rahmen einer Lieferantenprüfung.
Häufige Fragen
Fragen von Kunden aus der Schweiz
Passende Leistungen
Nachweise nach Schweizer Massstab
Wir richten Prüfumfang und Bericht an revDSG, FINMA-Vorgaben und Ihrer Prüfgesellschaft aus — nicht an einer deutschen Vorlage.
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