Schweiz

Penetrationstest in der Schweiz: revDSG, FINMA und ISO 27001

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, und die europäischen Vorgaben gelten hier nicht unmittelbar. Massgebend sind das revidierte Datenschutzgesetz, die Vorgaben der FINMA und branchenspezifische Standards. Ein Penetrationstest muss auf diese Nachweise ausgerichtet sein — nicht auf deutsche Vorlagen.

Team in mitteleuropäischer Zeit. Berichte auf Deutsch. Keine Vorauszahlung.

Schweizer Regulatorik

Was in der Schweiz tatsächlich gilt

Wer hier mit DSGVO-Argumenten arbeitet, verfehlt den Punkt. Die Schweizer Nachweislage folgt eigenen Regeln.

revDSG

Das revidierte Datenschutzgesetz verlangt Datensicherheit durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen sowie eine Meldung von Verletzungen der Datensicherheit an den EDÖB. Ein dokumentierter Penetrationstest belegt, dass diese Massnahmen tatsächlich wirksam sind.

FINMA

Beaufsichtigte Institute müssen operationelle Risiken und IKT-Risiken beherrschen und ihre Resilienz belegen. Dazu gehören regelmässige Sicherheitsprüfungen kritischer Systeme und eine geordnete Nachverfolgung der Feststellungen.

IKT-Minimalstandard

Der Minimalstandard zur Verbesserung der IKT-Resilienz ist für Betreiber kritischer Infrastrukturen die gängige Referenz. Wir ordnen Befunde den betroffenen Funktionen zu, damit Ihre Selbstbeurteilung belegbar bleibt.

Meldepflicht bei Cyberangriffen

Betreiber kritischer Infrastrukturen unterliegen einer Meldepflicht gegenüber dem Bundesamt für Cybersicherheit. Wer seine Angriffsfläche kennt, kann im Ernstfall schneller und präziser melden.

DSGVO nur mittelbar

Die europäische Verordnung greift für Schweizer Unternehmen nur, soweit sie Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten oder deren Verhalten beobachten. Wir prüfen im Scoping, ob dieser Fall vorliegt, statt es pauschal anzunehmen.

Marktlage

Wer in der Schweiz prüfen lässt

Banken und Vermögensverwaltung

Kundenportale, Zahlungsschnittstellen und Anbindungen an Depotstellen. Berichte müssen der Innenrevision und der externen Prüfgesellschaft gleichermassen standhalten.

Versicherungen

Bestands- und Schadendaten, Maklerportale und Anbindungen an Vertriebspartner, geprüft mit Schwerpunkt auf Rechtekonzept und Mandantentrennung.

Pharma, Life Sciences und Forschung

Studiendaten, Forschungsergebnisse und Kollaborationsplattformen. Der Schutz geistigen Eigentums wiegt hier schwerer als jede Compliance-Anforderung.

Industrie und Präzisionsfertigung

Trennung zwischen Büronetz und Produktion, Fernwartungszugänge und Lieferantenportale mit Zugriff auf Konstruktionsdaten.

Öffentliche Verwaltung

Kantonale und kommunale Fachanwendungen, Portale für Einwohnerdienste und die Anbindung externer Dienstleister.

Technologie und Fintech

Schweizer Softwareanbieter verkaufen häufig in die EU und in die USA. Der Prüfnachweis wird dann vom Kunden verlangt, meist im Rahmen einer Lieferantenprüfung.

Häufige Fragen

Fragen von Kunden aus der Schweiz

Passende Leistungen

Nachweise nach Schweizer Massstab

Wir richten Prüfumfang und Bericht an revDSG, FINMA-Vorgaben und Ihrer Prüfgesellschaft aus — nicht an einer deutschen Vorlage.

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